Wichtige Neuigkeiten

🦷 Zahnersatz: Änderungen der Kassenzuschüsse ab 2027
Zum 1. Januar 2027 sinken die Festzuschüsse der gesetzlichen Krankenkassen für Zahnersatz:
▪️ Ohne Vorsorgebonus: von 60 auf 50 Prozent
▪️ Mit fünf Jahren regelmäßiger Vorsorge: von 70 auf 60 Prozent
▪️ Mit zehn Jahren regelmäßiger Vorsorge: von 75 auf 65 Prozent
Die Prozentsätze beziehen sich auf die festgelegten Kosten der Regelversorgung – nicht auf die gesamte Rechnung einer beliebigen Zahnersatzversorgung. Die Härtefallregelung bleibt bestehen.
Bei bereits notwendigem Zahnersatz kann eine Bewilligung bis zum 31. Dezember 2026 für die Höhe des Zuschusses entscheidend sein. Das bloße Einreichen des Heil- und Kostenplans reicht dafür nicht aus. Die Krankenkasse entscheidet über die Bewilligung; eine Genehmigung vor Jahresende können wir nicht garantieren.
Eine noch 2026 bewilligte Behandlung kann grundsätzlich auch 2027 abgeschlossen werden. Dabei ist die Gültigkeitsfrist der Bewilligung zu beachten.
Sie haben Fragen zu einer bereits geplanten Versorgung? Sprechen Sie uns gerne an. Wir erklären Ihnen die Möglichkeiten und die voraussichtlichen Kosten.
Ihr Team vom Zahnzentrum Hausham
Stand: November 2026

